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   VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05   

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VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05 (https://dejure.org/2005,20711)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05 (https://dejure.org/2005,20711)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - A 4 K 10512/05 (https://dejure.org/2005,20711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Der Umstand, dass Herr Y nicht Träger des asylerheblichen Merkmals war, führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu, dass den in Frage stehenden staatlichen Maßnahmen die Asylerheblichkeit abgesprochen werden könnte (vgl. B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 956/86 - E 81, 142 ; B.v. 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90 - InfAuslR 1992, 215 ; v. 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 - InfAuslR 1993, 142; v. 22.11.1996 - 2 BvR 2 BvR 1753/96 - AuAS 1997, 6).

    Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass Herr Y Mitglied in der Organisation war und in dieser gearbeitet hatte, so gilt unabhängig von dem Vorgesagten: Zwar wäre unter diesen Umständen eine strafrechtliche Verfolgung und Ahndung im Ausgangspunkt zunächst als asylirrelevant zu beurteilen (vgl. BVerfG, B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 956/86 - E 81, 142 ).

    Als vorverfolgt ausgereistem Flüchtling wäre Herrn Y eine Rückkehr nur dann zuzumuten, wenn er im Falle der Rückkehr vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher wäre (vgl. BVerfG, B.v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80, E 54, 341 ; v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ), ohne dass allerdings der Maßstab einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen wäre (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.02.1997 - 9 C 9.96 - E 104, 97).

    Ist in den Fallvarianten 2 und 3 des Satzes 2 (vgl. zur Auslegung des Begriffs "schweren nichtpolitischen Verbrechens" im Kontext des Terrorismus GK-AsylVfG § 2 Rdn. 35; zu den - gewandelten "Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen" OVG Koblenz, U.v. 6.12.2002 - 10 A 10089/02 - NVwZ-RR 2003, 596 ) keine Wiederholungsgefahr feststellbar, so kann allerdings nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Terrorismusvorbehalt gleichwohl das Asylgrundrecht nicht eingreifen (vgl. B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - E 81, 142), der nicht von der Feststellung einer Wiederholungsgefahr abhängig ist.

    Im Übrigen handelt sich dabei typischer Weise im Wesentlichen um den Personenkreis, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine aktive Unterstützung terroristischer Aktivitäten vollbringt und damit aus der Asylgewährleistung herausfällt (vgl. B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86- E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - E 81, 142).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02

    Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz,

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Denn andernfalls würde es an einem zumindest gleichrangigen zu schützenden Rechtsgut von Verfassungsrang fehlen, das allein eine Zurückdrängung des Asylgrundrechts zu rechtfertigen vermag (so zutreffend auch OVG Koblenz, U.v. 6.12.2002 - 10 A 10089/02 - NVwZ-RR 2003, 596 ).

    Ist in den Fallvarianten 2 und 3 des Satzes 2 (vgl. zur Auslegung des Begriffs "schweren nichtpolitischen Verbrechens" im Kontext des Terrorismus GK-AsylVfG § 2 Rdn. 35; zu den - gewandelten "Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen" OVG Koblenz, U.v. 6.12.2002 - 10 A 10089/02 - NVwZ-RR 2003, 596 ) keine Wiederholungsgefahr feststellbar, so kann allerdings nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Terrorismusvorbehalt gleichwohl das Asylgrundrecht nicht eingreifen (vgl. B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - E 81, 142), der nicht von der Feststellung einer Wiederholungsgefahr abhängig ist.

    War jemand aber etwa in der Vergangenheit zweifelsfrei in eine terroristische Organisation strukturell eingebunden (vgl. hierzu noch im Folgenden), so wird allerdings eine - widerlegbare - Vermutung für seine weitere Gefährlichkeit sprechen (vgl. auch OVG Koblenz, U.v 6.12.2002 - 10 A 10089/02 - NVwZ-RR 2003, 596 ).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Ist in den Fallvarianten 2 und 3 des Satzes 2 (vgl. zur Auslegung des Begriffs "schweren nichtpolitischen Verbrechens" im Kontext des Terrorismus GK-AsylVfG § 2 Rdn. 35; zu den - gewandelten "Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen" OVG Koblenz, U.v. 6.12.2002 - 10 A 10089/02 - NVwZ-RR 2003, 596 ) keine Wiederholungsgefahr feststellbar, so kann allerdings nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Terrorismusvorbehalt gleichwohl das Asylgrundrecht nicht eingreifen (vgl. B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - E 81, 142), der nicht von der Feststellung einer Wiederholungsgefahr abhängig ist.

    Im Übrigen handelt sich dabei typischer Weise im Wesentlichen um den Personenkreis, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine aktive Unterstützung terroristischer Aktivitäten vollbringt und damit aus der Asylgewährleistung herausfällt (vgl. B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86- E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - E 81, 142).

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    a) Bei allen fünf Fallvarianten des Absatzes 8 ist nach Auffassung des Gerichts, auch wenn es nicht in jedem Fall ausdrücklich zur Tatbestandvoraussetzung gemacht wurde, die Einschränkung zu machen, dass von den Betreffenden auch in der Zukunft eine konkrete Gefahr, wie sich in der Begehung der jeweils genannten Taten manifestiert hatte, ausgehen muss, weil nur unter dieser Voraussetzung auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 30.03.1999 - 9 C 31.98 - E 109, 1) die Asylberechtigung, auf die die Vorschrift ebenfalls anwendbar ist, verfassungsrechtlich unbedenklich "neutralisiert" werden kann.

    Es sind dies die Fälle, in denen "sich die von die Organisation ausgehende Gefährdungen in der Person des Ausländers konkretisieren" (vgl. BVerwG, U.v. 31.05.1994 - 1 C 5.93 - E 96, 86 ; U.v. 30.03.1999 - 9 C 31.98 - E 109, 1).

  • OVG Thüringen, 13.01.2005 - 3 KO 1047/04

    Türkei, Kurden, TKP/ML, TIKKO, PKK, Dev Sol, Sympathisanten, Demonstrationen,

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Das Gericht macht sich insoweit auch die überzeugenden Ausführungen und tatsächlichen Feststellungen des OVG Münster im Urteil vom 19.04.2005 (8 K 273/04.A - S. 49 ff.) sowie des OVG Weimar im Urteil vom 13.01.2005 (3 KO 1047/04 - S. 22 ff.) zu eigen, auf die ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Als vorverfolgt ausgereistem Flüchtling wäre Herrn Y eine Rückkehr nur dann zuzumuten, wenn er im Falle der Rückkehr vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher wäre (vgl. BVerfG, B.v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80, E 54, 341 ; v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ), ohne dass allerdings der Maßstab einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen wäre (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.02.1997 - 9 C 9.96 - E 104, 97).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Das Gericht muss die volle Überzeugung von der Wahrheit des von einem Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor politischer Verfolgung herleitet (BVerwG, B. v. 21.07.1989 - 9 B 239.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 113).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Es gehört zu seinen Obliegenheiten, hinsichtlich seiner persönlichen Verhältnisse und Erlebnisse von sich aus unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, der geeignet ist, das Begehren lückenlos zu tragen (vgl. etwa BVerfG, B. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAuslR 1991, 94; BVerwG, U. v. 30.10.1990 9 C 72.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; v. 30.10.1990 - 9 C 64.89 - Buchholz 310 § 137 Nr. 165).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Als vorverfolgt ausgereistem Flüchtling wäre Herrn Y eine Rückkehr nur dann zuzumuten, wenn er im Falle der Rückkehr vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher wäre (vgl. BVerfG, B.v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80, E 54, 341 ; v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ), ohne dass allerdings der Maßstab einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen wäre (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.02.1997 - 9 C 9.96 - E 104, 97).
  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
    Der Umstand, dass Herr Y nicht Träger des asylerheblichen Merkmals war, führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu, dass den in Frage stehenden staatlichen Maßnahmen die Asylerheblichkeit abgesprochen werden könnte (vgl. B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - E 80, 315 ; B.v. 20.12.1989 - 2 BvR 956/86 - E 81, 142 ; B.v. 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90 - InfAuslR 1992, 215 ; v. 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 - InfAuslR 1993, 142; v. 22.11.1996 - 2 BvR 2 BvR 1753/96 - AuAS 1997, 6).
  • BVerfG, 26.10.2000 - 2 BvR 1280/99

    Ausschluss vom Asylgrundrecht wegen terroristischer Tätigkeit in der

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

  • BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92

    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

  • BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94

    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 64.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Asyl

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1900/01

    Ausschluss vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte

  • BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung imn

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90

    Bindung der Ausländerbehörde an strafrichterliche Prognoseentscheidungen -

  • BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 400/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 8.00

    Widerruf einer Gewährung von Abschiebungsschutz wegen einer erheblichen

  • VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05

    Türkei, PKK, Kämpfer (ehemalige), Guerilla, Strafverfolgung, Politmalus,

    Nach Auffassung des Gerichts ist auch eine einschränkende Auslegung des Anwendungsbereiches von § 60 Abs. 8 S. 2 AufenthG dahingehend, dass der Ausschlusstatbestand nur unter der weiteren Voraussetzung eingreift, dass zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von dem Ausländer weiterhin eine konkrete Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wie sie sich in den jeweils zugrundeliegenden Taten manifestiert hat (so OVG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05; VG Bremen, Urteil vom 30.06.2005 - 2 K 16011/04.A; OVG Koblenz, Urteil vom 06.12.2002 -10 A 10089/02, zitiert jeweils nach juris), nicht geboten.

    Es sei danach Sache der Betroffenen hinreichend glaubhaft zu machen, dass eine vollständige Distanzierung von der Organisation, ihren Zielen und Methoden erfolgt sei (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - 8 A 4037/05
    Das VG Stuttgart hat sich in seinem (der Klage des Asylbewerbers hinsichtlich der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG stattgebenden) Urteil vom 6. Juni 2005 - A 4 K 10512/05 -, AuAS 2005, 223, entgegen der Darstellung der Beklagten ausdrücklich der Rechtsprechung des Senats angeschlossen und ausgeführt, dass nach wie vor ein nicht gänzlich unbedeutendes Restrisiko verblieben sei, das die Annahme einer hinreichenden Sicherheit nicht rechtfertige.
  • VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Sikh; Babbar Khalsa; Abschiebungshindernis

    Die Erklärung darf nicht einfach als taktisches Manöver zu werten sein; siehe schließlich VG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2005 - A 4 K 10512/05 - juris).
  • VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139.12

    Allgemeines materielles Asylrecht - Widerruf; Ziele der Vereinten Nationen;

    Die Erklärung darf nicht einfach als taktisches Manöver zu werten sein; siehe schließlich VG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2005 - A 4 K 10512/05 - juris).
  • VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anhörung, Fristen, Fristverlängerung,

    Vielmehr ist bei allen fünf Fallvariationen des Absatzes 8, auch wenn es nicht in jedem Fall ausdrücklich zur Tatbestandsvoraussetzung gemacht wurde, die Einschränkung zu machen, dass von dem Betreffenden auch in Zukunft eine konkrete Gefahr, wie sich in der Begehung der jeweils genannten Taten manifestiert hatte, ausgehen muss, weil nur unter diesen Voraussetzungen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Asylberechtigung, auf welche die Vorschrift ebenfalls anwendbar ist, verfassungsrechtlich unbedenklich neutralisiert werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05 -).
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